Rechtsprechung
VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 TWG, § 7 TWG
Klagebefugnis des Landes Hessen als Straßenbaulastträger gegen Planfeststellungsbescheid der Telekom über Fernmeldekabel-Rohrverlegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 30.08.1994 - 10 E 2910/94
- VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94
Papierfundstellen
- MMR 1998, 160
- K&R 1998, 317
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88
Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und …
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94
Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen hat (vgl. insbesondere Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 31.88 -, BVerwGE 82, 17), überzeugt dies nicht. - VGH Hessen, 10.04.1973 - II OE 27/72
Auszug aus VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94
Nichts anderes ergibt sich im Übrigen auch aus dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 1973 - II OE 27/72 - (ESVGH 23, 200).
- OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04
Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass …
Bei der Benutzung von Verkehrswegen für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien handelt es sich somit um eine untergeordnete Nutzungsart, die dem vorrangigen Widmungszweck des Verkehrsweges in allen Konfliktfällen zu weichen hat (vgl. VGH Kassel, Urt. vom 24.07.1997, Az.: 11 UE 2910/94, juris Nr.: MWRE 1121097000) Konsequenterweise ist die Telekommunikationslinie in diesen Fällen daher gemäß § 1004 BGB zu entfernen, wenn der Eigentümer des Grundstücks dies verlangt (…vgl. BGHZ 125, 56 ff., Urt. v. 01.02.1994, Az.: VI ZR 229/92 ) . - LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der …
- die Frage, ob eine inhaltliche Identifizierung mit dem fremden Inhalt erkennbar wird (…vgl. Park, GA 2001, 23, 32), etwa durch eigene Stellungnahmen zu den Zielseiten oder durch ein aus den Umständen herauslesbares, den Zielseiten Positiv-Gegenüberstehen (vgl. Flechsig/Gabel , CR 1998, 351, 355).Zwar ist zu konstatieren, dass eine Verlinkung auf inkriminierte Inhalte ausreichendes Hilfeleisten i.S.d. § 27 StGB, also Fördern der Haupttat, sein kann, da der Linkanbieter die Abrufwahrscheinlichkeit und Reichweite der inkriminierten Information steigert (…vgl. Schwarzenegger , a.a.O., S. 734; Ernst , NJW-CoR 1997, 224, 228), auch und gerade dadurch, dass dem Nutzer die Eingabe der Adresse erspart und somit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass Dritte dem aufgezeigten Weg folgen (so Flechsig/Gabel , CR 1998, 351, 355; ähnlich auch Heghmanns JA 2001, 71, 73: "Zum einen fällt aber die eigenhändige Eingabe der vollständigen URL dem Besucher physisch und vor allem psychologisch schwerer als ein schneller Mausklick auf den Link." ).